Novelle zumoberösterreichschen Wohnbauförderungsgesetzt trägt eindeutig fremdenfeindliche Züge

PRESSEMITTEILUNG VON MÜMTAZ KARAKURT MAS (GESCHÄFTSFÜHRER MIGRARE) UND LABG.A.D. GUNTHER TRÜBSWASSER (VORSITZENDER SOS-MENSCHENRECHTE) Linz, 13. November 2017 DIE GEPLANTE NOVELLE ZUM OÖ. WOHNBAUFÖRDERUNGSGESETZ (OÖ. WFG) TRÄGT EINDEUTIG FREMDENFEINDLICHE ZÜGE, DISKRIMINIERT SOZIAL BENACHTEILIGTE, SCHAFFT KEINE RECHTSSICHERHEIT UND MACHT ENTSCHEIDUNGEN ÜBER ANTRÄGE ZU EINEM ROULETT-SPIEL. 1.    BEGUTACHTUNGSFRIST WURDE WILLKÜRLICH UNTERSCHRITTEN: Vorausschickend soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Begutachtungsfrist in der Regel sechs Wochen nicht unterschreiten sollte. Die vorliegende Frist von 4 Wochen (Begutachtungsentwurf ist datiert mit 18.10.2017) widerspricht daher den bestehenden legistischen Richtlinien auf Bundes- und Landesebene. Verschärfend kommt hinzu, dass die Novelle zum Oö. WFG bereits am 9. November 2017 – also noch vor dem Ablauf der Begutachtungsfrist am 16. November 2017 – in die Landtagssitzung eingebracht wurde. Trübswasser spricht von einer groben Missachtung der Rechte von Stellungnehmenden. 2.    DIE GEPLANTE NOVELLE ZUM OÖ. WOHNBAUFÖRDERUNGSGESETZ TRÄGT EINDEUTIG DISKRIMINIERENDE UND AUSGRENZENDE ZÜGE: Statt leistbaren Wohnraum als Voraussetzung für eine gelungene Integration anzuerkennen, zielt die Gesetzesreform darauf ab, Personen, die nicht EWR-Bürger*innen sind, den Zugang zu Wohnbeihilfe und […]